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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Finden Sie auf Ihrer Mobilfunkrechnung einen Abrechnungsposten, den Sie sich nicht erklären können, prüfen Sie die dortigen Angaben genau, fragen Sie ggf. in Ihrem Umfeld nach, ob jemand den Betrag oder den Namen des Anbieters zuordnen kann. Sofern Sie den Rechnungsposten für unberechtigt halten, sollten Sie die nachfolgenden Punkte beachten:
- Erklären Sie Ihre begründeten Einwendungen unverzüglich gegenüber dem Drittanbieter.
- Kündigen Sie im Falle der Abrechnung eines Abonnements vorsorglich den Dienst gegenüber dem Drittanbieter. Hierdurch kann ggf. eine weitere Abrechnung des Dienstes unterbunden werden.
- Melden Sie den Fall unverzüglich an M-net und beanstanden Sie den entsprechenden Abrechnungsposten. Wir prüfen, ob ein Erstattungsfall gegeben ist.
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