Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zu Mobilfunk
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Tarifwechsel
Leistungen von Drittanbietern
Um unseren Mobilfunkkunden ein erhöhtes Maß an Sicherheit beim WAP/Web-Billing zu gewährleisten, insbesondere bei Abschluss von Verträgen in sogenannten AppStores, dem Erwerb von ÖPNV‐ und Park‐Tickets oder dem Erwerb digitaler Güter im Internet über die Mobilfunkrechnung bzw. das Prepaid‐Guthaben, können beanstandete Rechnungsbeträge aus Transaktionen mit Drittanbietern, die in diesem Verfahren abgerechnet werden, unter folgenden Voraussetzungen gutgeschrieben bzw. zu erstattet werden:
- Der Mobilfunkkunde kündigt ggf. nach Bekanntwerden eines Missbrauchs diesen Drittanbieterdienst.
- Der Mobilfunkkunde unterrichtet M-net innerhalb von 3 Monaten nach der Transaktion über den Vorfall.
- Der Mobilfunkkunde unterstützt M-net aktiv bei der Aufklärung des Sachverhaltes und erstattet hierzu gegebenenfalls eine Strafanzeige.
Ab einem Betrag von über 50 EUR kann die Vorlage weiterer Nachweise durch den Mobilfunkkunden angefordert werden. Die Sicherheitserklärung kann in Einzelfällen von M-net gegenüber einem Mobilfunkkunden mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Eine Gutschrift bzw. Erstattung erfolgt nicht, wenn:
- die Transaktion ordnungsgemäß und technisch einwandfrei auf einer technischen Infrastruktur der Mobilfunkanbieter ausdrücklich bestätigt wurde (Re‐Direct‐Verfahren) oder
- der Bezahlvorgang innerhalb eines durch ein Trusted-Partner-LogIn geschützten, geschlossenen Bereichs (z.B. Nutzerkonto) ausgelöst wurde oder
- der Mobilfunkkunde die Transaktion grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt oder ermöglicht hat.
Die von den Mobilfunkunternehmen abgegebene Sicherheitsgarantie umfasst alle Fälle, bei denen es zu unbemerkten und ungewollten Einzelkäufen gekommen ist. Gleiches gilt bei Abonnement-Käufen, bei denen (nachweislich) das Redirect-Verfahren nicht funktioniert hat. Käufe über einen „Trusted-Partner-Login“-sind davon ausgenommen, da diese bereits besonderen Kundenschutzmaßnahmen unterliegen
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