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Fragen und Antworten zu FTTH Ausbau mit der Deutschen Glasfaser

Vertrag

In einem Mehrfamilienhaus muss jede Wohneinheit, die den Glasfaseranschluss nutzen möchte, einen eigenen Internet-/Telefonvertrag mit M-net abschließen. Ist ein Glasfaseranschluss unseres Partners Deutsche Glasfaser noch nicht vorhanden, so hat der Eigentümer für die Errichtung desselben seine Zustimmung in Form eines Nutzungsvertrages zu erteilen. Den Nutzungsvertrag finden Sie hier: Nutzungsvertrag. Bitte schicken Sie den Nutzungsvertrag per E-Mail an nv-glasfaser[c_opy]m-net[d_ot]de oder per Post an M-net Telekommunikations GmbH, Kundenservice, Frankfurter Ring 158, 80807 München. Da der Inhaber des Internet-/Telefonanschlusses für alle genutzten und verbreiteten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, ist von der gemeinsamen Nutzung dieses Anschlusses mit anderen Wohneinheiten dringend abzuraten. Eine Ausnahme kann familienintern in Mehrgenerationenhäusern umgesetzt werden.

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