Sollte Ihr Mieter einen Glasfaseranschluss nutzen wollen, schließt er selbst einen Internet-/Telefonvertrag mit M-net ab. Eine Erschließung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erfolgt jedoch nur, sofern Sie Ihr Einverständnis für die Installationsarbeiten in Ihrer Immobilie geben. Eine solche Genehmigung erteilen Sie mit dem Nutzungsvertrag. Hierbei handelt es sich um ein Vertragsverhältnis mit unserem Partner Deutsche Glasfaser, der die Erschließung Ihrer Immobilie und die erforderlichen Installationsarbeiten durchführt. Den Nutzungsvertrag finden Sie hier: Nutzungsvertrag. Bitte schicken Sie den Nutzungsvertrag per E-Mail an nv-glasfaser[c_opy]m-net[d_ot]de oder per Post an M-net Telekommunikations GmbH, Kundenservice, Frankfurter Ring 158, 80807 München. Zieht Ihr Mieter aus, bleibt der Glasfaseranschluss bestehen. Übrigens: Mit einem Glasfaseranschluss in Ihrer Immobilie bieten Sie Ihren Mietern einen echten Mehrwert – privat wie beruflich. So steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und machen gleichzeitig Ihre Mieter glücklich.