Schützen Sie Ihr Unternehmen vor digitalen Risiken

staatlich gefördert bis zum 31.12.2027

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Maßnahmen im Bereich Cybersecurity, insbesondere DDoS-Schutz und Backup-Cloud, sind Bestandteil von IT Sicherheitsmaßnahmen und grundsätzlich förderfähig im Rahmen des Digitalbonus Standard Bayern.

Wie viel Förderung Sie erhalten können

Digitalbonus Standard

Bis zu 7.500 €

für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit

Digitalbonus Plus

Bis zu 30.000 €

für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt

Warum IT Security jetzt entscheidend ist

Digitale Angriffe nehmen stetig zu – gerade kleine und mittlere Unternehmen sind besonders betroffen. Fehlende Sicherheitsmaßnahmen können schnell existenzbedrohende Folgen haben.

Ohne geeigneten Schutz drohen:

  • Finanzielle Verluste: Wenn Kundenbestellungen, Transaktionen oder Kommunikationskanäle blockiert sind, entstehen schnell Umsatzeinbußen.
  • Reputationsschäden: Kunden und Partner verlieren Vertrauen in Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit.
  • Vertrags- und SLA‑Risiken: Die Nichterfüllung vertraglich zugesicherter Leistungen kann zu Strafzahlungen führen.
  • Produktivitätsausfall: Mitarbeitende können nicht arbeiten, Prozesse kommen zum Stillstand – auch ohne direkten IT‑Schaden.
  • Erhöhte Verwundbarkeit: Unternehmen ohne Schutz gelten als leichte Ziele – auch für Folgeangriffe.

So einfach geht es

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Wir beraten Sie persönlich zur passenden Lösung für Ihr Unternehmen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Fragen zum Digitalbonus Bayern

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Digitalbonus Bayern.

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.


Zur Bestimmung der Unternehmensdaten ist das Jahr des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.

Ausgenommen (nicht antragsberechtigt) sind:

  • Freie Berufe
  • Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Altersheime, Seniorenresidenzen und (ambulante) Kurz- und Langzeitpflegeeinrichtungen)
  • Unternehmen der Landwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, es sei denn Verarbeitung oder Vermarktung wie in Gewerbebetrieben unter den in der De-minimis-Verordnung genannten weiteren Voraussetzungen
  • von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs
  • nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen
  • Staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
  • Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Nachdem Sie den elektronischen Antrag abgeschickt haben, bekommen Sie automatisch eine Antragseingangsbestätigung per E-Mail. Diese erlaubt Ihnen, ab diesem Zeitpunkt mit der Maßnahme auf eigenes Risiko zu beginnen. Sie müssen nicht den Zuwendungsbescheid abwarten.

Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums vollständig umgesetzt werden. Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt 18 Monate ab Datum des Zuwendungsbescheids. Dieser Zeitraum wird im Zuwendungsbescheid unter Ziffer 2 festgelegt.

Die aktuelle Laufzeit ist bis zum  31.12.2027

IT Sicherheitsmaßnahmen (u.a. DDoS Schutz und Backup-Cloud)

  1. Antrag
    Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.
    Nachdem Sie die richtige Bezirksregierung ausgewählt haben, erfolgt die Online-Antragstellung mit Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto:
    Eine Authentifizierung ist ausschließlich über das ELSTER-Unternehmenskonto möglich. Ein wirksamer Antrag kann nur gestellt werden, wenn es sich bei dem für die Authentifizierung verwendeten ELSTER-Unternehmenskonto um das Konto des antragstellenden Unternehmens handelt.
    Eine postalische Einreichung des Antrags ist nicht notwendig.
     
  2. Eingangsbestätigung
    Nachdem Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.
     
  3. Prüfung
    Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus holt die Bezirksregierung in Grenzfällen vor der Förderentscheidung das Votum eines Expertengremiums ein.
     
  4. Förderbescheid
    Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung einen Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid. Die Zustellung von Bescheiden erfolgt ausschließlich digital an das zur Authentifizierung verwendete ELSTER-Unternehmenskonto.
     
  5. Auszahlungsantrag
    Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie auf der Seite Auszahlung einen Auszahlungsantrag ein. Dieser ist in Kombination mit einer Projektmitteilung und/oder einem Verwendungsnachweis einzureichen:
    Digitalbonus Anträge mit Bewilligung (Zuwendungsbescheiddatum) vor dem 01.11.2025
    Einreichung eines Verwendungsnachweises mit Auszahlungsantrag
    Digitalbonus Anträge mit Bewilligung (Zuwendungsbescheiddatum) ab dem 01.11.2025
    Einreichung einer Projektmitteilung mit Auszahlungsantrag
    Bei Fällen mit bewilligtem Zuschuss über 10.000 Euro oder bei Stichprobenprüfungen ist zudem ein Verwendungsnachweis einzureichen
     
  6. Auszahlung
    Die Regierung prüft den Auszahlungsantrag auf Basis der Projektmitteilung und/oder des Verwendungsnachweises und zahlt anschließend den Zuschuss aus. Sollten im Zuge der Prüfung Nachfragen erforderlich sein, wird die zuständige Bezirksregierung auf Sie zukommen.