Stellungnahme zur gestrigen Presseerklärung des AK Vorrat und den sich anschließenden Medienberichten am 07.09.2011 zur „illegalen“ Speicherung von Verkehrsdaten

08.09.2011 12:41

München, 08.09.2011 - Bereits am ersten Tag nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 hat die M-net Telekommunikations GmbH mit der Datenlöschung begonnen. Verkehrsdaten wurden und werden entsprechend den gesetzlich vorgegebenen und mit dem Kunden vereinbarten Regelungen daher fortlaufend gelöscht. Da sich die Speicherpraxis der M-net somit ausnahmslos nach den gesetzlichen Bestimmungen gestaltet, sind die aktuellen Vorwürfe einer unrechtmäßigen Vorratsdatenspeicherung unsererseits keineswegs nachvollziehbar.

Im Rahmen von Internetzugangsdiensten auf Flatrate-Basis werden bei M-net die IP-Adresse sowie Beginn und Ende ihrer Zuteilung nach Datum und Uhrzeit für die Dauer von drei Tagen nach Beendigung der Verbindung gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich, um den ordnungsgemäßen Betrieb unserer Zugangsdienste sicherzustellen und auch nur in dem Umfang, wie es für die Erkennung von Angriffen, Angriffsversuchen und Sicherheitsverletzungen und ggf. deren Rückverfolgung erforderlich ist.

Verkehrsdaten im Rahmen von Sprachverbindungen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen nur solange vorgehalten, wie sie zu Abrechnungszwecken mit den Kunden oder den Carrierpartnern weiterhin benötigt werden, die Speicherung vom Kunden gewünscht ist oder andere gesetzliche Gründe zur Speicherung gegeben sind. Eine darüber hinausgehende und durch das Bundesverfassungsgericht untersagte Speicherpraxis gab es nicht und wird es bei M-net auch nicht geben.

Zum Pressearchiv

Mehr anzeigen Weniger anzeigen