Ob Ihre Wohnung bald vom Highspeed-Internet profitieren kann, entscheidet Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin. Denn die Maßnahme ist mit baulichen Veränderungen verbunden, die eine Genehmigung des Eigentümers oder der Eigentümerin erfordern. Niemand darf ohne entsprechende Erlaubnis Kabel verlegen.
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