Neue Ära der
Medienversorgung

Die Zeit des Kabelanschlusses geht zu Ende
Der 30. Juni 2024 markiert einen wichtigen Termin für Immobilieneigentümer, Verwalter und Bauträger. Zu diesem Stichtag läuft die Umlagefähigkeit von Betriebskosten für die gebäudeinterne Netzinfrastruktur aus (Nebenkostenprivileg). Das bedeutet unter anderem, dass Gebühren für Kabel-, TV- und Festnetzanschlüsse (Kupfer, Koaxial) dann nicht mehr an Mieter weitergegeben werden können. Grundlage ist die Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die im Dezember 2021 in Kraft trat und den Bürgerinnen und Bürgern sowohl ein Recht auf schnelles Internet garantieren soll als auch die Wahlfreiheit bezüglich ihres TV-Dienstes gibt. Nach dem 01.07.2024 wird es nur noch eine umlagefähige und geförderte Anschlussart geben: Glasfaser – oder genauer gesagt den Glasfaser-Ausbau bis in die Wohnung (FTTH).
Mit M-net in die neue Ära der Medienversorgung
Die neuen Regelungen aus der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes haben in der Wohnungswirtschaftsbranche zu einigen Unsicherheiten geführt. Die Gesetzesnovelle beinhaltet jedoch eine große Chance für Immobilieneigentümer: Der FTTH-Ausbau, d. h. die Verlegung von Glasfaserkabeln bis in jede Wohnung und somit die Erneuerung Ihrer Kommunikationsinfrastruktur, wird gefördert und bleibt auch nach dem 01.07.2024 weiterhin umlagefähig! M-net verfolgt seit vielen Jahren eine klare FTTH-Strategie und kümmert sich als Experte bereits intensiv um alle notwendigen Vorkehrungen, um gemeinsam mit der Immobilienbranche in die nächste Epoche der Medienversorgung einzutreten.
Dem Glasfasernetz gehört die Zukunft
Nach dem Ende der Übergangsfrist wird das sogenannte Glasfaserbereitstellungsentgelt das bisherige Nebenkostenprivileg ablösen und danach die einzige rechtliche Grundlage sein, um gebäudeinterne Betriebskosten weiterzugeben. Statt wie bisher auch Kupfer- und Coax-Kabelanschlüsse sind künftig aber ausschließlich FTTH-Infrastrukturen umlagefähig. Der Hintergrund ist klar: Glasfaser ist die schnellste und zukunftssicherste Internet-Technologie, die aktuell auf dem Markt ist. Im Glasfasernetz werden Signale nicht elektrisch übertragen, sondern über Lichtimpulse. Das ermöglicht eine nahezu unbegrenzte Internetgeschwindigkeit. Für die Bundesregierung ist der Glasfaser-Ausbau daher ein zentraler Baustein, um die geplanten Gigabit-Ziele zu erreichen. Die TKG-Novelle bietet somit auch eine große Chance zur Modernisierung – und damit zur Wertsteigerung – von Immobilien.
Und auch die Mieter profitieren vom FTTH-Netz, da sie in Zukunft dadurch die freie Wahl haben, welchen Anbieter und welche Übertragungstechnologie sie beim Fernsehen nutzen wollen.
Mit M-net auf einen kompetenten und klimafreundlichen Partner setzen
Ein weiterer Vorteil: FTTH ist nicht nur superschnell, zuverlässig und leistungsstark – Glasfaser-Anschlüsse sind auch besonders klimafreundlich. Durch die Übertragung via Lichtimpuls wird deutlich weniger Energie benötigt als bei herkömmlichen Kabelanschlüssen – und somit entstehen auch weniger CO2-Emissionen. Als führender Glasfaseranbieter Bayerns stellt M-net den Klimaschutz bewusst in den Fokus. Seit 2021 ist das Unternehmen der erste klimaneutrale Telekommunikationsbieter in Deutschland. Mit dieser Expertise begleitet M-net alle Akteure der Wohnungswirtschaft auch in herausfordernden Zeiten als starker und zuverlässiger Partner.
„Wir als WoWi-Partner bieten Ihnen eine individuelle Lösung für Ihr FTTH-Modernisierungsvorhaben.“
Jetzt Kontakt aufnehmenDie aktuelle Rechtsvorgabe zur Novelle finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr