Die Zeit des Kabelanschlusses geht zu Ende

Der 30. Juni 2024 markiert einen wichtigen Termin für Immobilieneigentümer, Verwalter und Bauträger. Zu diesem Stichtag läuft die Umlagefähigkeit von Betriebskosten für TV-Verträge aus (Nebenkostenprivileg). Das bedeutet unter anderem, dass Gebühren für Kabel- und TV-Anschlüsse dann nicht mehr an Mieter weitergegeben werden können. Doch es gibt auch die Möglichkeit, Ihre Mieter weiterhin mit zuverlässigem KabelTV von M-net zu versorgen.

Mit M-net in die neue Ära der Medienversorgung

Die neuen Regelungen aus der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes haben in der Wohnungswirtschaftsbranche zu einigen Unsicherheiten geführt. Die Gesetzesnovelle beinhaltet jedoch eine große Chance für Immobilieneigentümer: Der FTTH-Ausbau, d. h. die Verlegung von Glasfaserkabeln bis in jede Wohnung und somit die Erneuerung Ihrer Kommunikationsinfrastruktur, wird gefördert und bleibt auch nach dem 01.07.2024 weiterhin umlagefähig! M-net verfolgt seit vielen Jahren eine klare FTTH-Strategie und kümmert sich als Experte bereits intensiv um alle notwendigen Vorkehrungen, um gemeinsam mit der Immobilienbranche in die nächste Epoche der Medienversorgung einzutreten.

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Was ist das TKG bzw. TKMoG?

Das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) reguliert den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation. Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) stellt seit Dezember 2021 die Weichen für den Rechtsrahmen der Telekommunikation. Es stärkt unter anderem den Schutz der Endnutzerinnen und Endnutzer sowie das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten.

 

Was bedeutet das neue TKG für bestehende TV-Verträge?

Das Vertragsverhältnis ändert sich durch das neue TKG nicht und ist weiterhin rechtlich wirksam. Zudem sind Kündigungsfristen neu geregelt: Wenn sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit (Mindestlaufzeit) automatisch verlängert, können Kunden ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

 

Was bedeutet das neue TKG konkret für Vermieter?

Vermieter müssen sich entscheiden, ob sie sich weiterhin um das Kabelfernsehen ihrer Mieter kümmern möchten oder ob sie dies zukünftig eigenständig tun sollen. Als zuverlässiger Partner bietet M-net daher verschiedene Lösungen an.

 

Was sagt das neue TKG über Kabel-TV?

Bislang konnten die Kosten für die Kabelfernsehen als Betriebskosten im Rahmen der Miete umgelegt werden (sog. Nebenkostenprivileg). Diese Möglichkeit entfällt ab Juli 2024. Dann können die TV-Kosten nicht mehr auf Mieter umgelegt werden.

 

Ihre Entscheidung - wir beraten Sie gern

Sie können die TV-Versorgung in Ihren Objekten weiterhin organisieren oder sie künftig Ihren Mietern überlassen. Sie benötigen Beratung bei der Entscheidung? Wir stehen Ihnen gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die aktuelle Rechtsvorgabe zur Novelle finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

 

M-net KabelTV für Mieter

In ausgewählten Objekte ist es möglich, dass Mieter KabelTV von M-net direkt beauftragen können. Wenn diese Option für Ihre Objekte besteht, werden Sie und Ihre Bewohner von uns durch ein Schreiben darüber informiert.

 

  • 5. Angebot gültig bis 03.04.2024 für Neukunden, in deren Haushalt in den letzten 6 Monaten kein M-net Internet-Festnetzanschluss vorhanden war. Die monatliche Gutschrift i.H.v. 2,50 € bzw. 5 € über 24 Monate für ausgewählte Tarife wird mit den mtl. Rechnungsbeträgen verrechnet; eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bereitstellungspreis 0 € statt 59,90 €. Angebot gültig für Verträge mit Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Verfügbare Tarife abhängig von der Anschlussadresse des Kunden, der Anschlusstechnologie (Glasfaser, VDSL) und der technischen Gebäudeinfrastruktur (Verfügbarkeitscheck unter m-net.de). Für die Nutzung des Anschlusses ist ein Router erforderlich, der die technischen Voraussetzungen für das M-net Netz erfüllt.
  • 31. Angebot gilt für M-net Bestandskunden der Wohnungswirtschaft mit aktuellen TV-Vertrag im Sammelinkasso mit einer betriebsbereiten Übergabe vor dem 01.12.2021. Mindestlaufzeit 12 Monate, anschließend monatliche Kündigungsfrist. Die verbindliche Preisanpassung ist erst nach Prüfung und Zustimmung von M-net wirksam.
  • *Alle Preise inkl. MwSt. und ggf. zzgl. Versandkosten