Die Hofkonzerte
2023 in München

Der Beginn der Partnerschaft zwischen M-net und den Hofflohmärkten München
Im eigenen Hinterhof Kultur erleben
Wir bringen euch ein Stück Kultur zurück!
Auf den Hofflohmärkten endlich wieder Second-Hand-Schätze entdecken, nette Menschen aus der Nachbarschaft treffen – und dabei auch noch Live-Musik erleben?
Genau das macht M-net mit den Hofkonzerten möglich: Wir vernetzen die Münchnerinnen und Münchner mit Highspeed-Internet, aber auch mit gemeinsamen (Musik-)Erlebnissen.
Für das Hofkonzert-Konzept von M-net sind die Hofflohmärkte München der ideale Partner: Beim größten Nachbarschaftsprojekt der Stadt stehen Nachhaltigkeit, gemeinsame Erlebnisse und der Mitmach-Gedanke im Vordergrund. Was liegt näher, als die beliebte Flohmarkt-Aktion mit Live-Konzerten regionaler Künstlerinnen und Künstler zu verbinden – und so zu einem unvergesslichen Kulturerlebnis für die ganze Nachbarschaft zu machen.
Zusätzlicher Pluspunkt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Hofflohmärkte:
Die entspannten Live Gigs laden Besucherinnen und Besucher dazu ein, länger in eurem Hinterhof oder Garten zu verweilen. Außerdem macht das musikalische Glanzlicht euren Flohmarkt-Tag zu einem einzigartigen Erlebnis für eure ganze Nachbarschaft.

Neugierig geworden? Dann meldet euch an
Unter der E-Mail-Adresse rene.goetz[c_opy]hofflohmaerkte[d_ot]de könnt ihr euch vom 15. März bis 1. September 2023 für ein Hofkonzert bewerben. Die Hofflohmärkte München kontaktieren euch und prüfen die Gegebenheiten vor Ort (z. B. genug Platz im Hinterhof). Werdet ihr für ein Hofkonzert ausgewählt, könnt ihr euch aus einer Vorauswahl den passenden Liveact aussuchen. Teilnehmen können alle Münchnerinnen und Münchner, die einen geeigneten Hof, Garten oder Stellplatz und Lust auf ein besonderes Musikerlebnis während der Hofflohmärkte haben.

2023 gehen die Hofkonzerte von M-net in die vierte Runde – dieses Jahr zum ersten Mal in Kooperation mit den Hofflohmärkten München: Zusammen verlosen wir unvergessliche Live-Musik-Momente während der Hofflohmärkte zwischen 29. April und 21. Oktober. Das musikalische Booking und die Event-Planung übernimmt unser Partner muziqme, Deutschlands erste Vermittlungsplattform für Live-Musik mit Künstlerförderung. Das Start-up bringt Musikfans mit Musikerinnen und Musikern zusammen. Gleichzeitig supportet das junge Unternehmen die Künstlerinnen und Künstler finanziell, aber auch was Marketing, Management und künstlerischer Weiterentwicklung angeht.
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Auf Instagram erhältst du alle Infos zu den kommenden Hofkonzerten und kannst bei der Vorlosung teilnehmen.
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Zu den Hofflohmärkte MünchenWas ihr sonst noch über die M-net Hofkonzerte wissen müsst
- In der diesjährigen Hofflohmarkt-Saison (29. April bis 21. Oktober 2023) verlosen wir bis zu 15 Konzerte in unterschiedlichen Höfen und Vierteln in München.
- Pro Viertel sind zeitgleich mehrere Live-Konzerte möglich.
- Die Hof-Auswahl erfolgt durch M-net, die Hofflohmärkte München und muziqme. Die Gewinner-Höfe können pro Hofkonzert aus mehreren Musik-Acts wählen.
- Wir benötigen die Zustimmung der Hausverwaltung oder des Gebäudeeigentümers. Organisation und Abstimmung erfolgen über M-net bzw. die Hofflohmärkte München.
- Es gelten unsere allgemeinen Teilnahmebedingungen.

M-net Telekommunikations GmbH / Hofflohmärkte München
Teilnahmebedingungen
Berechtigt zur Teilnahme am Gewinnspiel („M-net Hofkonzerte“) sind ausschließlich Nutzer mit einer gültigen Postanschrift und Wohnsitz in München(„Teilnehmer“). Die M-net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München, www.m-net.de und die Hofflohmärkte München, initiiert von René Götz, Berlstraße 3, 81375 München, www.hofflohmaerkte-muenchen.de sind verantwortlich für diese Aktion. Die Teilnahme an der Aktion ist weder mit Kosten verbunden noch an den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen gebunden. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen.
Das Gewinnspiel startet am Mittwoch, den 15.03.2023 endet am Freitag, den 01.09.2023, 23:59 Uhr. Teilnahme erst ab 18 Jahre. Teilnehmer sind nur zur einmaligen Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind an M-net oder Hofflohmärkte München, Initiator René Götz (die Veranstalter) zu richten. Im Fall eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation behalten sich die Veranstalter das Recht vor, bestimmte Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. In einem solchen Fall können Gewinne auch nachträglich entzogen bzw. der Gewinnwert zurückgefordert werden. Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Im Fall einer unkorrekten Zuordnung der Preise aufgrund fehlerhafter Datenangaben entfällt der Gewinnanspruch.
Folgender Preis wird unter allen Teilnehmern per Los ermittelt: Je ein Hofkonzert – initiiert von M-net in einem vom Gewinner bestimmten Hinter-/ Innenhof innerhalb des Aktionszeitraums. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Konzert wegen der Unbestimmtheit der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen zu verschieben.
Teilnehmen kann jeder, der sich über die E-Mail Adresse rene.goetz[c_opy]hofflohmaerkte[d_ot]de bewirbt und folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
1) Der Innenhof befindet sich in München.
2) Der Innenhof ist zugänglich für alle Nachbarn und Nachbarinnen.
3) Den Künstlern kann bei Bedarf auf der Veranstaltungsfläche gängiger Haushaltsstrom zur Verfügung gestellt werden.
4) Der Innenhof weist eine Mindestgröße von 100m² auf.
5) Der Grundstückseigentümer/Hausverwalter der Veranstaltungsfläche ist über die Aktion informiert und hat sein Einverständnis dazu gegeben. Außerdem wird im Falle des Gewinns zur genaueren Absprache der Kontakt zum Eigentümer hergestellt.
Die Haftung und Verantwortung des Hofkonzerts liegt bei der angemeldeten Hausgemeinschaft oder Person, die sich für das Gewinnspiel beworben hat. Die M-net und die Hofflohmärkte übernehmen keine Haftung und Verantwortung gegenüber Schäden jeglicher Art.
Sollten die vorhergehenden Punkte nicht erfüllt werden können, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner gezogen.
Bei der Veranstaltung werden Filmaufnahmen gemacht. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Foto- und Filmaufnahmen für werbliche Zwecke von M-net und den Hofflohmärkten München genutzt werden dürfen.
Die M-net Telekommunikations GmbH oder die Hofflohmärkte München ermittelt und benachrichtigt die Gewinner. Sollte sich der Gewinner nicht spätestens 48 Stunden nach Gewinnermittlung und Benachrichtigung durch die Veranstalter zurückmelden, wird ein neuer Gewinner ermittelt.
Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder ein Tausch der Preise ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Verantwortung über eine eventuelle Versteuerung des Gewinns liegt beim Gewinner selbst.
Sollte M-net/Hofflohmärkte München nicht von M-net/Hofflohmärkte München vertretenden Gründen den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, so behält sich M-net/Hofflohmärkte München vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
Sollte der Gewinner keine Einwilligung zur werblichen Nutzung seiner Kontaktdaten geben, werden diese ausschließlich im Rahmen und zur Abwicklung des Gewinnspiels genutzt und im Anschluss wieder gelöscht.
Gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Händler und Partner von M-net/Hofflohmärkte München sowie alle an der Entstehung und Durchführung der Aktion beteiligten Personen und die Familienangehörigen aller zuvor genannten Personen sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen.
Technische oder sonstige Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs stehen, unterliegen nicht der Haftung durch M-net/Hofflohmärkte München.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.
M-net/Hofflohmärkte München behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, welche die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
Schlussbestimmungen
Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Teilnahmebedingungen stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutz
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
M-net Telekommunikations GmbH
Frankfurter Ring 158
80807 München
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter
M-net Telekommunikations GmbH
Frankfurter Ring 158
80807 München
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Durchführung des Gewinnspiels. Rechtsgrundlage ist der Glücksspielvertrag, Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Datenempfänger
Eine Übermittlung an Dritte –mit Ausnahme von durch uns beauftragte und gem. Art. 28 DSGVO vertraglich auf den Datenschutz verpflichtete Partnerunternehmen –zur Abwicklung des Gewinnspiels und Versand des Newsletters und unserer Angebote findet nicht statt, es sei denn, Sie haben uns Ihre Einwilligung erteilt oder wir sind gesetzlich hierzu verpflichtet.
Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Gewinnspiels bzw. bis zum Eingang eines Widerrufs gespeichert.
Betroffenenrechte
Sie können jederzeit von uns Auskunft zu den über Sie gespeicherten Daten und deren Berichtigung im Fall von Fehlern verlangen. Weiter können Sie die Einschränkung der Verarbeitung, die Übertragbarkeit der uns durch Sie bereitgestellten Daten in einem maschinenlesbaren Format oder die Löschung Ihrer Daten –soweit sie nicht mehr benötigt werden –verlangen.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist vertraglich vereinbart und –was die Durchführung des Gewinnspiels betrifft –auch erforderlich. Ohne die Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann nicht am Gewinnspiel teilgenommen werden.
Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
M-net/Hofflohmärkte führt keine Verfahren der automatisierten Entscheidung oder andere Profiling-Maßnahmen durch.