M-net gibt Umsatzsteuersenkung an Kunden weiter

Befristete Maßnahme im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets

26.06.2020

- M-net Privatkunden profitieren von geringeren Bruttopreiseen
- Steuersenkung betrifft alle M-net Leistungen vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Die Bundesregierung hat im Rahmen des am 3. Juni verabschiedeten Corona-Konjunkturpakets die befristete Senkung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 19 auf 16 Prozent beschlossen. Bayerns führender Glasfaseranbieter M-net wird diese Senkung an seine Kunden weitergeben. Die Steuersenkung kommt allen Kunden von M net zugute und gilt für alle Leistungen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 erbracht werden. M-net Kunden mit einem Privatkunden-Produkt profitieren davon, dass die in den Produktinformationen ausgewiesenen Brutto-Preise während dieses Zeitraumes nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt, sondern entsprechend des reduzierten Steuersatzes gesenkt werden.

„Die Auswirkungen der Pandemie betreffen die gesamte Gesellschaft in Deutschland“, erklärt Dr. Wolfgang Wallauer, Bereichsleiter für Privatkunden und Wohnungswirtschaft bei M-net. „In dieser herausfordernden Zeit können sich unsere Kunden selbstverständlich nicht nur auf unsere Dienstleistungen verlassen, sondern auch auf unsere gesellschaftliche Verantwortung. Die von der Bundesregierung beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent geben wir daher selbstverständlich direkt an unsere Kunden weiter.“

Rahmenbedingungen der Steuersenkung bei M-net

Die Mehrwertsteuersenkung orientiert sich an dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wurde. Eine Leistung, die im Juni 2020 bereits erbracht wurde, wird auf der Juli-Rechnung noch mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Preise und Preisgutschriften für Leistungen ab Juli 2020 sind entsprechend mit dem gesenkten Steuersatz von 16 Prozent auf der Rechnung zu finden. Infolgedessen kann es vorkommen, dass auf der Rechnung Positionen mit unterschiedlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Die Maßnahme ist aktuell befristet und gilt für M-net Leistungen, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 erbracht werden. Die Preisausweisung und Abrechnung der Geschäftskundenleistungen findet grundsätzlich auf Basis der Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer statt.

Über M-net

M-net ist der führende Glasfaseranbieter Bayerns und bietet seinen Kunden schnelles Internet, günstige Telefon- und Mobilfunkanschlüsse sowie ein breites Fernsehangebot. Auch Geschäftskunden sind bei M net an der richtigen Adresse: Sie erhalten bei M-net Internet-, Telefonie-, Vernetzungs- und Rechenzentrumsleistungen und eine individuelle Betreuung vor Ort. Als Anbieter aus der Region für die Region vernetzt M-net die Gemeinschaft vor Ort und schafft jeden Tag neue Möglichkeiten in der digitalen Welt. Das Unternehmen ist Vorreiter beim Einsatz der zukunftsfähigen Glasfasertechnologie und wurde beim Connect Festnetztest viermal in Folge als bester lokaler Anbieter Deutschlands ausgezeichnet. Das Versorgungsgebiet von M-net umfasst große Teile Bayerns, den Großraum Ulm und den hessischen Main-Kinzig-Kreis. Hinter M-net steht mit den Stadtwerken München und Augsburg, dem Allgäuer Überlandwerk, der N-ERGIE, infra fürth und den Erlanger Stadtwerken ein Gesellschafterkreis namhafter Regionalversorger. M-net zählt rund 470.000 Geschäfts- und Privatkundenanschlüsse, beschäftigt ca. 850 Mitarbeiter und erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz von rund 255 Millionen Euro. Weitere Informationen unter www.m-net.de/ueber-m-net

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