Einmal jährlich informieren wir dich über den besten Tarif und erfüllen damit die rechtliche Vorgabe des Telekommunikationsgesetzes.
Hier findest du eine Übersicht von Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Einmal jährlich informieren wir dich über den besten Tarif und erfüllen damit die rechtliche Vorgabe des Telekommunikationsgesetzes.
Hier findest du eine Übersicht von Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Das neue Telekommunikationsgesetz (§ 57 Absatz 3) verpflichtet alle Telekommunikationsanbieter dazu, ihre Kunden mindestens einmal pro Jahr über den besten Tarif zu informieren.
„Bester Tarif“ heißt: Entweder es gibt einen Tarif mit mehr Leistung zum gleichen Preis oder einen Tarif, der die gleiche Leistung zu einem günstigeren Preis gegenüber deinem aktuell genutzten Tarif bietet. Solltest du dich aktuell bereits im besten Tarif befinden, teilen wir dir dies ebenfalls mit.
Ein Wechsel in den besten Tarif ist jederzeit möglich - unabhängig von deiner aktuellen Mindestvertragslaufzeit. Nach dem Wechsel beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Wir vergleichen die wesentlichen Leistungen und den monatlichen Grundpreis deines Tarifs mit anderen bei uns aktuell verfügbaren und für dich buchbaren Tarifen. Diese sind z.B. Datenvolumen, Telefonie und TVPlus. Rabatte, Nachlässe und sonstige Vergünstigungen werden bei dem Vergleich nicht mit einbezogen.
Nein, das Nutzungsverhalten und zusätzlich gebuchte Optionen werden nicht berücksichtigt.
Nein. Eine Tarifberatung ist keine Werbung, sondern eine Verpflichtung für alle Telekommunikationsanbieter aus dem neuen Telekommunikationsgesetz (§ 57 Absatz 3). Jeder Kunde muss demnach einmal pro Jahr eine Tarifberatung erhalten.