Informationen zur jährlichen Tarifberatung
Einmal jährlich informieren wir Sie über den besten Tarif und erfüllen damit die rechtliche Vorgabe des Telekommunikationsgesetzes.
Hier finden Sie eine Übersicht von Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Warum bekomme ich eine Information zum besten Tarif?
Warum bekomme ich eine Information zum besten Tarif?
Das neue Telekommunikationsgesetz (§ 57 Absatz 3) verpflichtet alle Telekommunikationsanbieter dazu, ihre Kunden mindestens einmal pro Jahr über den besten Tarif zu informieren.
Was heißt „bester Tarif"?
Was heißt „bester Tarif"?
„Bester Tarif“ heißt: Entweder es gibt einen Tarif mit mehr Leistung zum gleichen Preis oder einen Tarif, der die gleiche Leistung zu einem günstigeren Preis gegenüber Ihrem aktuell genutzten Tarif bietet. Sollten Sie sich aktuell bereits im besten Tarif befinden, teilen wir Ihnen dies ebenfalls mit.
Wann ist ein Wechsel in den besten Tarif möglich?
Wann ist ein Wechsel in den besten Tarif möglich?
Ein Wechsel in den besten Tarif ist jederzeit möglich - unabhängig von Ihrer aktuellen Mindestvertragslaufzeit. Nach dem Wechsel beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Wie wird der beste Tarif ermittelt?
Wie wird der beste Tarif ermittelt?
Wir vergleichen die wesentlichen Leistungen und den monatlichen Grundpreis Ihres Tarifs mit anderen bei uns aktuell verfügbaren und für Sie buchbaren Tarifen. Diese sind z.B. Datenvolumen, Telefonie und TVPlus. Rabatte, Nachlässe und sonstige Vergünstigungen werden bei dem Vergleich nicht mit einbezogen.
Wird das Nutzungsverhalten oder zusätzlich gebuchte Optionen mit einbezogen?
Wird das Nutzungsverhalten oder zusätzlich gebuchte Optionen mit einbezogen?
Nein, das Nutzungsverhalten und zusätzlich gebuchte Optionen werden nicht berücksichtigt.
Ich möchte keine Werbung erhalten. Kann ich die Tarifberatung auch ablehnen?
Ich möchte keine Werbung erhalten. Kann ich die Tarifberatung auch ablehnen?
Nein. Eine Tarifberatung ist keine Werbung, sondern eine Verpflichtung für alle Telekommunikationsanbieter aus dem neuen Telekommunikationsgesetz (§ 57 Absatz 3). Jeder Kunde muss demnach einmal pro Jahr eine Tarifberatung erhalten.