Zugang zum Glasfaser-Netz

M-net ermöglicht den Zugang zum echten Glasfaser-Anschluss: Das zukunftsweisende Glasfaser-Netz von M-net für superschnelle Surfgeschwindigkeiten und eine TV-Versorgung in HD-Qualität wird bis in das Gebäude verlegt – und das ohne Umwege über die alte Kupferinfrastruktur.

Mit der Nutzungsvereinbarung schalten Sie den echten Glasfaser-Anschluss für Ihre Objekte frei - und Ihre Immobilie ist für die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte gerüstet.

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M-net Ausbaugebiete

Die aktuellen M-net Ausbaugebiete im Überblick. Und ständig kommen neue dazu.

Die Glasfaserausbaugebiete befinden sich derzeit in München, Augsburg und Erlangen. Aber auch wenn sich Ihr Objekt nicht im Glasfaserausbaugebiet befindet, bieten wir Ihnen individuelle Gesamtlösungen. Wir arbeiten stets daran, neue Glasfaserausbaugebiete zu erschließen. Kontaktieren Sie uns gerne!

Das M-net Glasfaserausbaugebiet

in München

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Das M-net Glasfaserausbaugebiet

in Augsburg

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Das M-net Glasfaserausbaugebiet

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Einfach die Nutzungsvereinbarungen und weitere Informationen zur Glasfaserinfrastruktur als PDF herunterladen.

M-net Nutzungsvereinbarung

M-net Nutzungs-
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M-net Glasfaser

Glasfaser-

Erschließung für

München

Informationen für Immobilieneigentümer und Bewohner in Hasenbergl und Harthof.
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M-net Immobilien München

Informationen für  München

 

Immobilienbesitzer in München finden hier Wissenswertes über die Glasfasertechnologie und M-net Kabelfernsehen.

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M-net Immobilien Augsburg

Informationen für Augsburg

 

Alles rund um das Thema Glasfasertechnologie und M-net Kabelfernsehen für die Wohnungswirtschaft in Augsburg: Mehrwerte, Umstellung und mehr.


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Häufig gestellte Fragen zur Nutzungsvereinbarung

M-net beantwortet Fragen rund um das Thema Nutzungsvereinbarung.

Wann braucht man eine Nutzungsvereinbarung?

Wann braucht man eine Nutzungsvereinbarung?

Sie sind Besitzer oder Verwalter eines Gebäudes mit einem Glasfaser-Anschluss der Stadtwerke? Das Gebäude hat 4 oder mehr Wohneinheiten? Wenn beide Fragen mit "Ja" beantworten werden können, ist die Nutzungsvereinbarung das richtige Dokument um den Bewohnern des Objekts Internet und Telefonie über die Glasfaser zu ermöglichen. Dabei ist gut zu wissen: Die Wahl des Internet- und Telefonproviders wird durch die Nutzungsvereinbarung nicht beeinträchtigt! Bestehende Verträge mit anderen Kabelnetzbetreibern werden nicht berührt und können somit ohne Einschränkungen weiterlaufen.

Was regelt die Nutzungsvereinbarung?

Was regelt die Nutzungsvereinbarung?

Die Nutzungsvereinbarung wird bei Objekten von 4 oder mehr Wohneinheiten benötigt. Sie ermöglicht es, die notwendige Hardware im Gebäude zu installieren, um Internet- und Telefonprodukte über Glasfasertechnologie anbieten zu können. Sie beinhaltet keine Verpflichtung zur Abnahme von Dienstleistungen. Den Bewohnern des Gebäudes steht es frei, die M-net Dienste zu nutzen. Die Nutzung der M-net Dienstleistungen (Telefon- und Internetprodukte) werden in Einzelverträgen zwischen dem/den Anwohner(n) und M-net geregelt.

Wozu verpflichtet man sich mit seiner Unterschrift?

Wozu verpflichtet man sich mit seiner Unterschrift?

Mit der Nutzungsvereinbarung erteilt der Gebäudeverantwortliche die Gestattung zur kostenfreien Installation der M-net Technik. Mit der Nutzungsvereinbarung werden keine weiteren Verpflichtungen zur Abnahme von Dienstleistungen eingegangen.

Wenn die Nutzungsvereinbarung unterschrieben wird, was passiert im Haus?

Wenn die Nutzungsvereinbarung unterschrieben wird, was passiert im Haus?

Die M-net Techniker setzen sich mit dem Gebäudeverantwortlichen in Verbindung, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Nach Absprache installiert M-net die notwendige Hardware.

Müssen zu den Wohnungen neue Kabel verlegt werden?

Müssen zu den Wohnungen neue Kabel verlegt werden?

Nein, bei der Technologievariante FTTB kann M-net ohne großen Aufwand die bestehenden Kupferkabel der Telefonleitung beschalten. Eine Neuverkabelung ist nicht notwendig.

Der bisherige Kabelnetzbetreiber beansprucht das Innenleitungsnetz für sich.

Der bisherige Kabelnetzbetreiber beansprucht das Innenleitungsnetz für sich.

Innerhalb des Gebäudes wird zwischen Telefon- und TV-Verkabelung unterschieden. Die TV-Signallieferung erfolgt über die TV-Verkabelung (Koaxialnetz). Die Nutzungsvereinbarung regelt ausschließlich die Nutzung des Telefonnetzes. Es kommt folglich zu keinerlei Berührungspunkten. Bestehende Gestattungen mit Kabelnetzbetreibern (sog. Multimediagestattungen), die die exklusive Nutzung von Koaxialnetzen beinhalten, bleiben hiervon unberührt und sind nicht Inhalt der Nutzungsvereinbarung.

Die Stadtwerke wollen mein Objekt an das Glasfasernetz anschließen. Kann das auch zu einem späteren Zeitpunkt passieren?

Die Stadtwerke wollen mein Objekt an das Glasfasernetz anschließen. Kann das auch zu einem späteren Zeitpunkt passieren?

Grundsätzlich ja, jedoch können im Zuge einer späteren Nacherschließung Kosten entstehen.

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Häufig gestellte Fragen zum Premiumanschluss (FTTH-Infrastruktur)

M-net beantwortet Fragen rund um das Thema FTTH-Infrastruktur.

Was heißt FTTH?

Was heißt FTTH?

FTTH = Fiber to the home. Glasfaserleitung bis in die Wohnung. Diese kann die bisher verwendeten Telefon- und Fernsehkabelnetze ersetzen und ist weitaus leistungsfähiger als die alte Kupferinfrastruktur.

Für wen und wann ist FTTH interessant?

Für wen und wann ist FTTH interessant?

Die Technologievariante FTTH bietet sich insbesondere bei Neubauvorhaben und Modernisierungen an.

Wie beauftragt man eine FTTH-Verkabelung und welche Kosten bringt dies mit sich?

Wie beauftragt man eine FTTH-Verkabelung und welche Kosten bringt dies mit sich?

Die Gesamtinvestition variiert je nach Objektgröße (Anzahl der Wohnungen) und Laufzeit. Bei Interesse erstellt M-net hierzu jederzeit gerne ein unverbindliches Angebot.

Kann die Vertragslaufzeit für den FTTH- Vertrag selbst bestimmt werden?

Kann die Vertragslaufzeit für den FTTH- Vertrag selbst bestimmt werden?

Gerne gestaltet M-net die Laufzeit flexibel nach Kundenwunsch.

Wer übernimmt Service und Wartung?

Wer übernimmt Service und Wartung?

M-net bietet optional die Dienstleistung „Service & Wartung“ für das von M-net installierte Glasfaserhausnetz (FTTH).

Welche Vorteile hat man als Gebäudeverantwortlicher bzw. Bauträger?

Welche Vorteile hat man als Gebäudeverantwortlicher bzw. Bauträger?

Glasfaser ist der nächste Schritt in der Evolution der Technologien. Durch diese Technologie wird nicht nur die Immobilie aufgewertet, sondern auch den Bewohnern die Möglichkeit gegeben mit Höchstgeschwindigkeit Internet und alle damit verbundenen Anwendungen zu nutzen. Zudem ist die Glasfasertechnologie weniger anfällig für Störungen, da sie eine rein passive Technologie ist.

Braucht man spezielle Endgeräte für den Glasfaseranschluss (z.B. einen neuen Fernseher oder Computer)?

Braucht man spezielle Endgeräte für den Glasfaseranschluss (z.B. einen neuen Fernseher oder Computer)?

Die bisherigen Endgeräte können problemlos weiter verwendet werden. Für jede Wohnung stellt M-net ein Glasfasermodem (ONT) zur Verfügung, das die optisch übertragenen Signale in elektrische verwandelt. An der ONT können Telefone, Modems, Computer und Fernsehgeräte angeschlossen und betrieben werden.

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M-net Kontakt

Kontakt zu M-net

Bei M-net haben Immobilienbesitzer und Verwalter einen persönlichen, kompetenten Ansprechpartner rund um das Thema Glasfaserinfrastruktur und Kabelfernsehen.

Einfach anrufen unter:
Tel.: 0800 6649336

Oder E-Mail schreiben an: 
wohnungswirtschaft[c_opy]m-net[d_ot]de

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M-net Kabelfernsehen

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M-net bietet der Wohnungswirtschaft auch in Sachen Kabelfernsehen attraktive Angebote: ein breites Spektrum an digitalen und analogen Sendern mit 40 unverschlüsselten HD-Sendern. Jetzt mehr erfahren.

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