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Fragen und Antworten zu FTTH Ausbau mit der Deutschen Glasfaser
Vertrag
FTTH Glasfaser
Glasfaser und Hausanschluss
Router und Hardware
Die Komponenten für den Glasfaser-Hausanschluss mit dem Glasfaserabschlusspunkt (APL), für die Glasfaser-Hausverkabelung und für den Glasfaser-Teilnehmeranschluss (GF-TA) mit der Teilnehmeranschlussdose sind Eigentum unseres Partners Deutsche Glasfaser. Das Glasfaser-Abschlussgerät (ONT) sowie - sofern beauftragt - der Router (FRITZ!Box) sind Eigentum der M-net und müssen nach Vertragsende an M-net zurückgegeben werden. Bitte bewahren Sie daher das Retourenlabel für die FRITZ!Box sorgfältig auf. Falls Sie das Retourenlabel nicht mehr haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
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