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Fragen und Antworten zu FTTH Ausbau mit der Deutschen Glasfaser
Vertrag
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Vertrag beim bisherigen Anbieter nicht selbst zu kündigen, um einen lückenlosen Wechsel zu M-net zu gewährleisten. Wenn Sie mit Ihrem Auftrag M-net mit der Kündigung Ihres bisherigen Vertrages beauftragen, kündigen wir Ihren bestehenden Altvertrag, sobald der Termin für die Fertigstellung Ihres Glasfaseranschlusses feststeht. Ihr Altvertrag verlängert sich zuvor möglicherweise um die vertraglich vereinbarte Laufzeit und überschneidet sich dann mit Ihrem M-net Vertrag. Damit Sie in diesem Fall nicht doppelt zahlen, empfehlen wir Ihnen unser optionales Wechselangebot: Wenn Sie dieses beauftragen und M-net zudem mit der Übernahme Ihrer Rufnummer vom bisherigen Anbieter beauftragen, können Sie schnelles Internet über Ihren neuen M-net Anschluss bis zur Übernahme Ihrer Rufnummer und Kündigung des Altvertrages kostenlos nutzen (maximal jedoch für 12 Monate). Die Telefonie läuft bis dahin weiterhin über Ihren bisherigen Anbieter mit Ihrer gewohnten Rufnummer. Wichtig: Um eine doppelte Zahlung nach Ablauf der maximal 12 Monate zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Ihren Vertrag beim bisherigen Anbieter vor und während der Nachfragebündelung um nicht mehr als 12 Monate zu verlängern.
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