M-net fordert den Erhalt der Umlagefähigkeit von Betriebskosten für Breitbandnetze

Umlagefähigkeit als Fundament für den Glasfaser-Ausbau

04.11.2020

• M-net Position zur möglichen Abschaffung der Umlagefähigkeit von Breitband-Inhaus-Netzen im Rahmen der Reform des Telekommunikationsgesetzes 
• Umlagefähigkeit ist technologieneutral und eine wichtige Grundlage für den zukunftssicheren Glasfaser-Ausbau mit FTTH (fiber to the home) 
• Mögliche Abschaffung führt zu Mehrkosten bei Verbrauchern

Die Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Lebensraum und Wirtschaftsstandort hängt ganz wesentlich von der Verfügbarkeit leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen ab. Im Zuge einer Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden nun einige neue Rahmenbedingungen für den weiteren Breitbandausbau in Deutschland getroffen. Unter anderem steht dabei die bewährte Regelung zur Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandnetze auf dem Prüfstand. Der führende bayerische Glasfaser-Anbieter M-net spricht sich in diesem Zusammenhang klar für einen Erhalt der Umlagefähigkeit aus, da eine Abschaffung negative Konsequenzen für die betroffenen Mieter und für die Verbreitung von leistungsfähigen Glasfaser-Netzen in Gebäuden hätte. Breitband-Infrastrukturen gewährleisten nicht nur erschwingliche TV-Dienste für die Mieter und tragen somit zur Medien-Vielfaltssicherung bei – sie bieten gleichzeitig auch Zugang zu hochleistungsfähigen Internetanschlüssen.

Mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Herausforderung, den Glasfaserausbau in der Fläche weiter voranzutreiben, fordert der bayerische Telekommunikationsanbieter M-net den Erhalt der sogenannten Umlagefähigkeit von Breitband-Inhaus-Netzen im Rahmen der Betriebskostenverordnung: „Es wäre aus gesellschaftlicher Sicht höchst kontraproduktiv, das Modell der Umlagefähigkeit jetzt zu kippen, da wir mit Glasfaser bis in die Wohnung oder das Büro vor der nächsten entscheidenden Technologie-Schwelle stehen,“ erklärt Nelson Killius, Sprecher der Geschäftsführung bei M-net. „Es mag sein, dass die im Jahr 1984 erfolgte Aufnahme der hausinternen Verteilanlagen in die mietrechtliche Umlagefähigkeit ursprünglich den Ausbau der Fernsehnetze beschleunigen sollte. Aktuell wird jedoch übersehen, dass die Regelung absolut technologieneutral für alle Breitbandinfrastrukturen gilt und in der Praxis heute vor allem eine wichtige Grundlage für die Errichtung von neuen Glasfaser- und Gigabitnetzen ist. Dies gilt gerade auf den besonders kostenintensiven letzten Metern, die in die einzelnen Wohnungen führen (fiber to the home, FTTH). Entscheidend ist also, dass die Umlagefähigkeit heute die gleiche Funktion und Berechtigung hat. Gerade in Zeiten, in denen sich breitbandige Konnektivität als Garant für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben erweist, ist sie damit wichtiger denn je.“

Weitere Gründe für den Erhalt der Betriebskostenumlagefähigkeit

Aus Sicht von M-net hätte eine Abschaffung der Umlagefähigkeit noch weitere negative Konsequenzen für die betroffenen Mieter sowie für die Verfügbarkeit von leistungsfähigen Netzen in Gebäuden. Allem voran ermöglicht die Umlage eine kostengünstige TV-Infrastruktur für ein Viertel der deutschen Haushalte. Denn ein TV-Anschluss im Rahmen der Mietnebenkosten (meistens ein Mehrnutzervertrag) ist erheblich günstiger als ein Einzelvertrag. Zudem entfallen durch die einheitliche Bereitstellung von TV-Diensten im Rahmen eines Mehrnutzervertrags aufwändige Installationen für die Freischaltung und Deaktivierung von individuellen Anschlüssen – und somit auch mögliche Verzögerungen bei der Anschlussbereitstellung im Falle von Umzügen.

Darüber hinaus schafft die Umlagefähigkeit aber auch Planungssicherheit für Netzbetreiber wie M-net und trägt erheblich dazu bei, dass vor allem regionale Telekommunikationsunternehmen den für Deutschland so wichtigen Glasfaserausbau vorantreiben können. Nelson Killius führt aus: „Wir investieren jedes Jahr einen zweistellen Millionenbetrag in den Ausbau nachhaltiger Glasfasernetze. Die mit Hauseigentümern und Wohnungsbaugesellschaften entstehenden Mehrnutzerverträge schaffen für uns Kalkulationssicherheit und dienen gegenüber Banken als Sicherungsinstrument für Finanzierungskredite. Eine Gesetzesänderung würde uns daher in der wirtschaftlichen Planung einschränken und somit auch den Ausbau der nachhaltigen Glasfasernetze deutlich verzögern. Aus unserer Sicht gefährdet daher eine Abschaffung der Umlagefähigkeit auch das Ziel der Bundesregierung, Deutschland bis 2025 flächendeckend mit gigabitfähigen digitalen Infrastrukturen zu versorgen.“

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