
„Die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendienst-Telefonnummer dürfen nicht höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs“ – das hat der Europäische Gerichtshof EuGH entschieden. Zu hohe Kosten, so die Richter, könnten die Verbraucher davon abhalten, Service-Leistungen unter einer 0180-Nummer in Anspruch zu nehmen. Als Vergleichsmaßstab gelten also künftig die Kosten einer gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummer.
Hintergrund des Urteils war das Verfahren gegen einen Telekommunikationsdienstleister, das die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vor einem Stuttgarter Gericht angestrengt hatte. Sie berief sich auf eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz aus dem Jahr 2011. Die besagt, dass Kunden, die eine Servicenummer wählen, nicht mehr als den "Grundtarif" zahlen müssen. Das EuGH sollte klären, was unter Grundtarif zu verstehen sei. Fachleute begrüßten das Urteil als erfreulichen Sieg für alle Verbraucher. Unternehmen, die zusätzliche Gebühren für ihren Telefonservice verlangen, müssen künftig damit rechnen, dass sich Verbraucher mit Verweis auf das Urteil zur Wehr setzen. Ob der Online-Handel die Kosten, die er für seinen Service veranschlagt, künftig über höhere Produktpreise wieder hereinholen kann, wird der Markt entscheiden.