Verfügbarkeitscheck

Digitalisierung von Energieversorgung und Gebäuden

April 2017 | M-net
(Bildrecht: vege_L)

Im September 2016 ist das sogenannte „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ mit dem zentralen Artikel 1 (Messstellen­betriebsgesetz, MsbG) in Kraft getreten. Es verpflichtet die Stromnetzbetreiber, die vorhandenen Messstellen für Strom innerhalb von 16 Jahren mit digitaler Messtechnik auszustatten.


Die Stadtwerke München setzen aktuell die gesetzlichen Pflichten um und entwickeln darüber hinaus innovative und Nutzen stiftende Produkte und Lösungen auf Basis digitaler Messinfrastruktur. Technisches Herzstück ist das sogenannte Smart Meter Gateway. Es ermöglicht die kommunikationstechnische Einbindung von digitalen Stromzählern, perspektivisch auch von anderen Zählern, Sensoren und Aktoren (zum Beispiel andere Sparten) unter sehr hohen Datenschutzauflagen.


Es gibt verpflichtende und optionale Einbaufälle in Abhängigkeit vom jährlichen Stromverbrauch beziehungsweise von den Leistungsklassen der Stromerzeugungs­anlagen. Relevante Messdaten und Informationen von Liegenschaften können über ein Smart Meter Gateway gebündelt, fernausgelesen, visualisiert und für weitere Zwecke und Anwendungen verarbeitet werden – Stichwort „Digitalisierung von Liegenschaften“.


Das Messstellenbetriebsgesetz enthält die zentralen Begriffe Anschlussnutzer und Anschlussnehmer. Der Anschlussnutzer ist der Letztverbraucher von Energie (zum Beispiel der Mieter in Mehrfamilienhäusern) oder der Betreiber einer EEG- oder KWK-Anlage. Der Anschlussnehmer ist vereinfacht gesprochen der Eigentümer eines Gebäudes. Ab dem Jahr 2021 kann der Anschlussnehmer einen Messstellenbetreiber beauftragen, um neben den Stromzählern eines Objektes die Zähler weiterer Sparten wie Erdgas, Wasser und Fernwärme, Wärmemengenzähler oder Ähnliches an ein Smart Meter Gateway anzubinden. Insofern spielt die Immobilienwirtschaft eine sehr wichtige Rolle in der Entwicklung intelligenter Lösungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien auf Basis digitaler Mess- und Steuerungstechnik. Zielsetzung der Stadtwerke München ist es, auf Basis digitaler Messtechnik einen Mehrwert für die Immobilienwirtschaft und die Münchner Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

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  • 1.Angebot gültig bis 20.04.16 für Neukunden, die in den letzten 6 Monaten keinen M-net Internet-Festnetzanschluss hatten. Angebot in weiten Teilen Bayerns verfügbar (Verfügbarkeitscheck unter m-net.de). In bestimmten Regionen gelten gesonderte Tarife. Alle Preise inkl. MwSt.
  • 3.Flatrate für Sprachverbindungen in das jeweilige Netz (ausgenommen Sonder- u. Service-Rufnummern, dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen). Unternehmerische Nutzung gemäß Leistungsbeschreibung.
  • 4.Überlassung für die Dauer des Vertrages (Rückgabe des Endgeräts bei Vertragsende). Der Betrieb des Anschlusses ist technisch bedingt nur mit von M-net bereitgestellten Endgeräten möglich. Versandkosten 9,90 €.
  • 5.Aktionsgutschrift wird mit den Rechnungsbeträgen verrechnet; Barauszahlung ist nicht möglich. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate.
  • 8.Die FRITZ!Box wird dem Kunden vor Schaltung des Anschlusses postalisch zugesandt. Bei einem Glasfaser-Anschluss erfolgt die Inbetriebnahme und Konfiguration der FRITZ!Box durch einen M-net Techniker vor Ort. Bei Ausführung des Anschlusses über eine Teilnehmeranschlussleitung erfolgt die Konfiguration der FRITZ!Box nach erstmaligem Anstecken durch den Kunden selbsttätig (Plug&Play). Die Leistungen beinhalten die ausschließlich Einstellungen für den Internet- und Telefonanschluss. Darüber hinausgehende Leistungen können durch Beauftragung der M-net Komplett-Installation beauftragt werden. Diese beinhaltet die Interneteinrichtung auf bis zu zwei Kundenendgeräten (PC, Laptop, Tablet), bei Surf & Fon-Tarifen den Anschluss eines schnurgebundenen oder schnurlosen Telefons, auf Wunsch die Einrichtung eines sicheren WLAN-Netzes und der Dienste M-net E-Mail und M-net Homepage sowie eine Einweisung des Kunden ins M-net Kundenportal. Im Leistungsumfang enthalten sind ausschließlich PC/Laptop mit Windows-Betriebssystem (XP oder höher). Aktion M-net Komplett-Installation für 29,90 € statt 69,90 € gültig bis 31.03.21 für Neukunden, die in den letzten 6 Monaten keinen M-net Internet-Festnetzanschluss hatten. Voraussetzung ist eine Anschlussadresse, in einem Gebäude mit vorhandenem Glasfaser-Anschluss in München, Augsburg oder Erlangen.
  • 9.Angebot gültig bis 20.04.16 für Neukunden, die in den letzten 6 Monaten keinen M-net Internet-Festnetzanschluss hatten. Schaltung des Kundenanschlusses mit bis zu 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit in den ersten 6 Monaten ohne Aufpreis, danach automatische Umstellung auf die beauftragte Tarifbandbreite (verfügbare Maximalgeschwindigkeit bei Nutzung der Telefon-Hausverkabelung abhängig von deren Qualität). Voraussetzung ist die Zustimmung des Kunden zur telefonischen Kontaktaufnahme durch M-net und deren Partner. Angebot verfügbar in München, Augsburg, Erlangen und Würzburg in Gebäuden mit M-net Glasfaser-Anschluss (Verfügbarkeitscheck unter m-net.de). In bestimmten Regionen gelten gesonderte Tarife. Alle Preise inkl. MwSt.
  • 11.Einmaliger Bereitstellungspreis von 39,90 € entfällt bei Bestellung über www.m-net.de (Mindestvertragslaufzeit 24 Monate).
  • 15.Voraussetzung für M-net TVplus ist ein ein Surf & Fon-Vertrag mit 50 Mbit/s oder mehr. Für M-net TVplus gilt die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für Surf & Fon-Basistarif. Bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten ist der Bereitstellungspreis kostenlos, sonst einmalig 49,90 €. Bei nachträglicher Beauftragung und einer neuen Laufzeit für den Surf & Fon-Basistarif von 24 Monaten ab Bereitstellung der geänderten Leistung ist der Bereitstellungspreis kostenlos, sonst einmalig 49,90 €.
  • 16.Bereitstellungspreis für 2. TVplus-Box 9,90 €. Alle anderen Tvplus-Optionen ohne Bereitstellungspreis. Kündigungsfrist beträgt bei allen TVplus-Optionen 6 Wochen.
  • 17.Mit Ihrer ersten M-net TVplus-Box wird ein USB-Speichermedium mitgeliefert, wodurch die Aufzeichnung und Wiedergabe von bis zu drei Sendern gleichzeitig ermöglicht wird. Mit der 2. TVplus-Box erhöht sich die Anzahl auf vier. Nur an der ersten M-net TVplus-Box funktioniert die Aufnahme und Wiedergabe vom USB-Speichermedium. Sofern Sie mehr Speicherkapazität benötigen, können andere USB-Speichermedien mit ausreichendem Datendurchsatz verwendet werden. Geeignete USB-Speichermedien finden Sie unter „Fragen und Antworten“ in unserem Online-Servicebereich: m-net.de/hilfe-service
  • 18.Die Auswahl und die Anzahl der Sender werden von M-net festgelegt und können sich ändern. Bei einem wesentlichen Wegfall von Programmen wird sich M-net um gleichwertigen Programmersatz bemühen.
  • 19.M-net gewährt dem Kunden Zugang zu Inhalten von ausgewählten Drittanbietern (bspw. Online-Videotheken) über die TVplus-Box. Ein Nutzungsvertrag bzgl. der Inhalte dieser Drittanbieter kommt allein zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können.
*Alle Preise inkl. MwSt. und ggf. zzgl. Versandkosten