Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Fragen und Antworten zu FTTH Ausbau mit der Deutschen Glasfaser
Zurück zur ÜbersichtVertrag
Die Mindestlaufzeit Ihres neuen M-net Surf&Fon-Fiber Vertrags beträgt standardmäßig 24 Monate. Sollten Sie während dieser Zeit in ein Haus oder eine Wohnung umziehen, in dem ein Glasfaseranschluss unseres Partners Deutsche Glasfaser verfügbar ist, dann nehmen Sie den Vertrag einfach mit. Ihr Vertrag setzt sich dann an der neuen Anschlussadresse fort. Sollte an der neuen Anschlussadresse kein Glasfaseranschluss unseres Partners Deutsche Glasfaser verfügbar sein oder sollte M-net an dieser Adresse die vertraglichen Leistungen nicht anbieten oder erbringen können, können Sie Ihren Vertrag außerordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat, beginnend ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Umzugs, kündigen.
War diese Antwort hilfreich?
FTTH Glasfaser
Projektablauf
Glasfaser und Hausanschluss
Fragen und Antworten zu FTTH Ausbau mit der Deutschen Glasfaser
Zurück zur ÜbersichtFragen und Antworten zu FTTH Ausbau mit der Deutschen Glasfaser
Zurück zur ÜbersichtAuftragsstatus abfragen
Geben Sie Ihre Online-Bestellnummer ein, um Ihren aktuellen Auftragsstatus abzufragen.
Zum AuftragsstatusAlle wichtigen Infos als PDF
Hier finden Sie alle bei M-net verfügbaren Informationen und Anleitungen zu den Themen Internet und Festnetz, Mobilfunk, Konfiguration der Hardware u.v.m.
Zum DownloadcenterSupport-Community
Tauschen Sie sich mit unseren Mitarbeitern und M-net Kunden zu unseren Produkten und Services aus.
Zum ForumWir sind für Sie da –
Vor Ort und jederzeit
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Ob in einer unserer Filialen, über unsere Hotline oder das Kontaktformular, unser Service-Team ist gerne für Sie da.
Zum Kontakt