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Bei Bestandskunden mit einem Vertrag vor dem 1. August 2016 ist das Endgerät (Router) fester Bestandteil des Vertrages. Solange dieser Vertrag läuft, sollten Sie den Router behalten und nicht zurückschicken. Kunden mit einem Vertrag ab 1. August 2016, die ein M-net Endgerät (Router) beauftragt haben, können diese Option im Rahmen der geltenden Kündigungsfrist kündigen; in diesem Fall ist das M-net Endgerät nach Beendigung dieser Option zurückzuschicken. Kunden sollten sich eine Kündigung aber gut überlegen, da nur mit einem M-net Router Leistung und Qualität der beauftragten Dienste sichergestellt sind.
Übrigens, auch wenn Sie einen eigenen Router nutzen, kann das M-net Endgerät für Sie im Falle einer Störung sehr nützlich sein. Durch Anschließen des M-net Endgerätes können Sie schnell und einfach überprüfen, ob die Störung durch Ihren Router verursacht wird.
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