SEPA ist das Kürzel für Single Euro Payments Area. Es bildet die gesetzliche Grundlage zur Einführung eines einheitlichen Zahlungsraums für den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb Europas. Ziel von SEPA ist es, eine einheitliche rechtliche Rahmenbedingung für den Zahlungsverkehr in ganz Europa zu schaff en und damit den europäischen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen.
Im Zuge dessen wird ab dem 1. Februar 2014 das bisherige deutsche Lastschrifteinzugsverfahren durch das neue SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt.
Damit können Forderungen, wie etwa Ihre Rechnungen, einfach und sicher wie bisher beglichen werden. Ganz gleich, in welchem europäischen Land sich der Empfänger befi ndet.
An SEPA nehmen voraussichtlich 32 Länder teil, darunter 17 Euro- Länder (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern), 13 Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (Bulgarien, Dänemark, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Großbritannien) sowie die Schweiz und Monaco.