Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zu Vertrag
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Wenn M-net die Leistungen auch am neuen Wohnort erbringen kann, so wird Ihr Vertrag am neuen Wohnort mit der zum Umzugszeitpunkt bestehenden Restlaufzeit fortgeführt. Bei Abschluss einer neuen Mindestvertragsdauer bedankt sich M-net für Ihr Vertrauen und erlässt Ihnen die Umzugspauschale für die Neuschaltung des Anschlusses. In diesem Fall ist der Umzug für Sie dann kostenfrei. Im Falle eines Umzugs außerhalb des M-net Versorgungsgebietes haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat zum Umzugstermin. Der tatsächliche Umzugstermin orientiert sich hierbei am Einzugstermin, der in der Meldebestätigung oder Mietvertrag steht. Voraussetzung ist hier ein Umzugsnachweis mit Anschrift des neuen Wohnorts (z.B. Meldebescheinigung).
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