Ganz allgemein bedeutet SEPA für Sie als Kunden eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Lastschriftverfahren.
Die bisherige Lastschrifteinzugsermächtigung erhält eine neue Bezeichnung und heißt künftig „SEPA-Lastschriftmandat“.
Der Zahlungsempfänger muss Ihnen dazu folgende Informationen auf dem SEPA-Lastschriftmandat mitteilen:
- Name und Adresse des Zahlungsempfängers
- Gläubiger-Identifi kationsnummer des Zahlungsempfängers
- Mandatsreferenz (individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandat)
Als Zahlungspfl ichtiger müssen Sie auf dem SEPA-Lastschriftmandat dem Zahlungsempfänger folgende Informationen mitteilen:
- Name und Anschrift des Kontoinhabers
- IBAN und BIC(diese Angaben erhalten Sie von Ihrer Hausbank)
- Unterschrift und Unterschriftdatum
Beispiel anhand einer M-net Kontoverbindung:
- M-net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München
- IBAN: DE74 7005 0000 0000 0282 73
- BIC: BYLADEMM