Bei Bestandsverträgen mit Vertragsdatum vor dem 1. August 2016 ist ein Endgerät (Router) bei jedem Surf&Fon-Tarif enthalten. Am 1. August 2016 trat das Gesetz zur so genannten Routerwahlfreiheit in Kraft, das es jedem Neukunden ermöglichen soll, ein eigenes Endgerät (Router) an seinem Breitbandanschluss zu betreiben. Bei Neuverträgen ab 1. August 2016 hat der Kunde die Wahl und kann das M-net Endgerät optional beauftragen. Bei dem Router handelt es sich um eine leistungsstarke und komfortabel FRITZ!Box vom Marktführer AVM. M-net überlässt dem Kunden aber nicht nur den Router, sondern erbringt auch umfassende Serviceleistungen (Konfiguration, Gerätetausch bei Defekt, Kundensupport, u.v.m). M-net empfiehlt allen Kunden nachdrücklich, ein solches M-net Endgerät zu beauftragen, da der Betrieb des Surf&Fon-Anschlusses nur mit einem Router möglich, das die technischen Voraussetzungen für das M-net Netz erfüllt. Unser leistungsfähiges Netz stellt besondere Anforderungen an den Router. Stand heute unterstützen viele am Markt befindlichen Router diese Anforderungen nur bedingt und können infolgedessen zu Funktionsstörungen sowie erheblichen Leistungs- und Qualitätseinbußen führen. Übrigens, für viele Surf&Fon-Verträge gibt es die HomeBox aktuell sogar kostenfrei. Sich für einen M-net Router zu entscheiden ist für den Kunden also nicht unbedingt mit Mehrkosten verbunden. Auf der anderen Seite profitiert der Kunde hier von einem Router, dessen Software und Konfiguration auf volle Interoperabilität mit dem M-net Netz getestet und für den Betrieb an demselben optimiert wurde. Jederzeit optimale Leistung und Qualität der genutzten Dienste sind dadurch sichergestellt.