Ja. Sie können auch mit einem laufenden Internet-/Telefonvertrag einen Surf&Fon-Fiber bei M-net abschließen. Sofern in Ihrer Gemeinde die Nachfragebündelung noch läuft, empfehlen wir dies noch während der Nachfragebündelung zu tun. So können Sie nicht nur dazu beitragen, dass die Vorvermarktungsquote von 40% erreicht wird und somit eine Glasfasererschließung in Ihrem Ausbaugebiet stattfindet, sondern Sie profitieren auch von dem während der Nachfragebündelung kostenlosen Glasfaseranschluss (Voraussetzung Mindestvertragslaufzeit 24 Monate); danach fallen für den Glasfaseranschluss Kosten gemäß Preisliste an. Wir empfehlen Ihnen weiterhin, Ihren Vertrag beim bisherigen Anbieter nicht selbst zu kündigen, um einen lückenlosen Wechsel zu M-net zu gewährleisten. Wenn Sie mit Ihrem Surf&Fon-Fiber Auftrag M-net mit der Kündigung Ihres bisherigen Vertrages beauftragen, kündigen wir Ihren bestehenden Altvertrag, sobald der Termin für die Fertigstellung Ihres Glasfaseranschlusses feststeht. Ihr Altvertrag verlängert sich zuvor möglicherweise um die vertraglich vereinbarte Laufzeit und überschneidet sich dann mit Ihrem M-net Vertrag. Damit Sie in diesem Fall nicht doppelt zahlen, empfehlen wir Ihnen unser optionales Wechselangebot: Wenn Sie dieses beauftragen und M-net zudem mit der Übernahme Ihrer Rufnummer vom bisherigen Anbieter beauftragen, können Sie schnelles Internet über Ihren neuen M-net Anschluss bis zur Übernahme Ihrer Rufnummer und Kündigung des Altvertrages kostenlos nutzen (maximal jedoch für 12 Monate). Die Telefonie läuft bis dahin weiterhin über Ihren bisherigen Anbieter mit Ihrer gewohnten Rufunummer. Wichtig: Um eine doppelte Zahlung nach Ablauf der maximal 12 Monate zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Ihren Vertrag beim bisherigen Anbieter vor und während der Nachfragebündelung um nicht mehr als 12 Monate zu verlängern.