Nein, zustimmen müssen Ihre Mieter nicht. Aber mindestens einer Ihrer Mieter muss einen Surf&Fon-Fiber Vertrag von M-net oder einen Internet-/Telefonvertrag bei unserem Partner Deutsche Glasfaser abschließen. Denn eine Erschließung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erfolgt nur, wenn mindestens ein solcher Vertrag vorliegt. Falls Ihr Mieter keinen solchen Vertrag abschließen möchte, raten wir Ihnen zu einem Kompromiss mit Ihrem Mieter (z.B. indem Sie sich an den Vertragskosten beteiligen). Wenn es sich bei Ihrer Immobilie um ein Mehrfamilienhaus handelt, können Sie vielleicht auch einen anderen Mieter von den Vorteilen eines schnellen Glasfaser-Internetanschlusses überzeugen und zu einem Vertragsabschluss motivieren. Denn wenn Sie Ihr Gebäude erst später, nach der Nachfragebündelung, an das Glasfasernetz anschließen lassen, fallen hierfür nicht unerhebliche Kosten gemäß Preisliste an.