Verfügbarkeitscheck

Neue Paragrafen für die Sicherheit

März 2016 | Nachricht

Das IT-Sicherheitsgesetz ist in Kraft.

Am 25. Juli 2015 ist das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Damit will das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den digitalen Schutz stärken. Dazu gehört auch eine Meldepflicht für Cyberangriffe. Denn so verschafft sich das BSI einen Überblick über Viren, Trojaner und andere Hacking-Methoden, die im Netz aktiv sind, und kann damit dazu beitragen, entsprechende Schutzmaßnahmen zu entwickeln. In erster Linie richtet sich das Gesetz an Betreiber „kritischer Infrastrukturen” (KRITIS). Dazu zählen Unternehmen aus den Sektoren Energie, ITK, Wasser, Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen. Denn Anschläge in diesen Branchen hätten weitreichende Folgen für die Gesellschaft. Daher gelten hier die höchsten Sicherheitsstandards.

Die genaue Bestimmung der KRITIS regelt eine Rechtsverordnung, die das Bundesministerium des Innern (BMI) noch in diesem Jahr erlassen wird. Fest steht schon: KRITIS müssen dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen schaffen und sich alle vier Jahre einer Überprüfung dieser Maßnahmen unterziehen. Das neue Gesetz verpflichtet KRITIS-Betreiber erstmals, IT-Sicherheitsvorfälle an das BSI zu melden. Das betrifft zunächst nur die Betreiber von Kernkraftwerken und Telekommunikationsunternehmen. Wie die Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen aussieht, regelt eine Rechtsverordnung, die noch zu verabschieden ist.

Hohe Standards

Die Infrastrukturen, die M-net als Betreiber öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienstleistungen bereitstellt, fallen nicht in diese Kategorie, da mögliche Angriffe keine Auswirkungen auf das staatliche Gemeinwesen hätten. Gleichwohl ist M-net künftig auch vom Gesetz verpflichtet, seine Systeme ausreichend gegen Cyberangriffe zu sichern. Eine Pflicht, die für M-net bereits unternehmerische Selbstverständlichkeit ist. Die entsprechenden Sicherheitstechnologien des Unternehmens sind bereits auf dem aktuellsten Stand und bieten einen umfassenden Schutz gegen Attacken wie DDoS-Angriffe und Ähnliches.

Auch Betreiber von Online-Shops oder Dienstleistungsportale müssen künftig den Standards des IT-Sicherheitsgesetzes genügen. Sie sind verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die dem Stand der Technik entsprechen und den Schutz ihrer Kundendaten und der von ihnen genutzten IT-Systeme gewährleisten. Zusammen mit dem IT-Sicherheitsgesetz wurde ein Absatz in § 13 des Telemediengesetzes (TMG) eingefügt. Das Gesetz sieht für Anbieter von Telemediendiensten drei Pflichten vor: den Schutz vor unberechtigtem Zugang, den Schutz der Daten und nicht zuletzt den Schutz „gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind”. Gemeint sind Angriffe durch gezielte Überlasten von Servern wie bei DDoS-Attacken.

Schneller Handlungsbedarf

Die Pflichten des IT-Sicherheitsgesetzes gelten seit dessen Inkrafttreten. Die Umsetzung sollte zeitnah erfolgen, denn bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Ausgenommen sind KRITIS-Betreiber. Hier räumt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von zwei Jahren nach Erlass der Rechtsverordnung ein.

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  • 1.Angebot gültig bis 20.04.16 für Neukunden, die in den letzten 6 Monaten keinen M-net Internet-Festnetzanschluss hatten. Angebot in weiten Teilen Bayerns verfügbar (Verfügbarkeitscheck unter m-net.de). In bestimmten Regionen gelten gesonderte Tarife. Alle Preise inkl. MwSt.
  • 3.Flatrate für Sprachverbindungen in das jeweilige Netz (ausgenommen Sonder- u. Service-Rufnummern, dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen). Unternehmerische Nutzung gemäß Leistungsbeschreibung.
  • 4.Überlassung für die Dauer des Vertrages (Rückgabe des Endgeräts bei Vertragsende). Der Betrieb des Anschlusses ist technisch bedingt nur mit von M-net bereitgestellten Endgeräten möglich. Versandkosten 9,90 €.
  • 5.Aktionsgutschrift wird mit den Rechnungsbeträgen verrechnet; Barauszahlung ist nicht möglich. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate.
  • 8.Die FRITZ!Box wird dem Kunden vor Schaltung des Anschlusses postalisch zugesandt. Bei einem Glasfaser-Anschluss erfolgt die Inbetriebnahme und Konfiguration der FRITZ!Box durch einen M-net Techniker vor Ort. Bei Ausführung des Anschlusses über eine Teilnehmeranschlussleitung erfolgt die Konfiguration der FRITZ!Box nach erstmaligem Anstecken durch den Kunden selbsttätig (Plug&Play). Die Leistungen beinhalten die ausschließlich Einstellungen für den Internet- und Telefonanschluss. Darüber hinausgehende Leistungen können durch Beauftragung der M-net Komplett-Installation beauftragt werden. Diese beinhaltet die Interneteinrichtung auf bis zu zwei Kundenendgeräten (PC, Laptop, Tablet), bei Surf & Fon-Tarifen den Anschluss eines schnurgebundenen oder schnurlosen Telefons, auf Wunsch die Einrichtung eines sicheren WLAN-Netzes und der Dienste M-net E-Mail und M-net Homepage sowie eine Einweisung des Kunden ins M-net Kundenportal. Im Leistungsumfang enthalten sind ausschließlich PC/Laptop mit Windows-Betriebssystem (XP oder höher). Aktion M-net Komplett-Installation für 29,90 € statt 69,90 € gültig bis 31.03.21 für Neukunden, die in den letzten 6 Monaten keinen M-net Internet-Festnetzanschluss hatten. Voraussetzung ist eine Anschlussadresse, in einem Gebäude mit vorhandenem Glasfaser-Anschluss in München, Augsburg oder Erlangen.
  • 9.Angebot gültig bis 20.04.16 für Neukunden, die in den letzten 6 Monaten keinen M-net Internet-Festnetzanschluss hatten. Schaltung des Kundenanschlusses mit bis zu 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit in den ersten 6 Monaten ohne Aufpreis, danach automatische Umstellung auf die beauftragte Tarifbandbreite (verfügbare Maximalgeschwindigkeit bei Nutzung der Telefon-Hausverkabelung abhängig von deren Qualität). Voraussetzung ist die Zustimmung des Kunden zur telefonischen Kontaktaufnahme durch M-net und deren Partner. Angebot verfügbar in München, Augsburg, Erlangen und Würzburg in Gebäuden mit M-net Glasfaser-Anschluss (Verfügbarkeitscheck unter m-net.de). In bestimmten Regionen gelten gesonderte Tarife. Alle Preise inkl. MwSt.
  • 11.Einmaliger Bereitstellungspreis von 39,90 € entfällt bei Bestellung über www.m-net.de (Mindestvertragslaufzeit 24 Monate).
  • 15.Voraussetzung für M-net TVplus ist ein ein Surf & Fon-Vertrag mit 50 Mbit/s oder mehr. Für M-net TVplus gilt die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für Surf & Fon-Basistarif. Bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten ist der Bereitstellungspreis kostenlos, sonst einmalig 49,90 €. Bei nachträglicher Beauftragung und einer neuen Laufzeit für den Surf & Fon-Basistarif von 24 Monaten ab Bereitstellung der geänderten Leistung ist der Bereitstellungspreis kostenlos, sonst einmalig 49,90 €.
  • 16.Bereitstellungspreis für 2. TVplus-Box 9,90 €. Alle anderen Tvplus-Optionen ohne Bereitstellungspreis. Kündigungsfrist beträgt bei allen TVplus-Optionen 6 Wochen.
  • 17.Mit Ihrer ersten M-net TVplus-Box wird ein USB-Speichermedium mitgeliefert, wodurch die Aufzeichnung und Wiedergabe von bis zu drei Sendern gleichzeitig ermöglicht wird. Mit der 2. TVplus-Box erhöht sich die Anzahl auf vier. Nur an der ersten M-net TVplus-Box funktioniert die Aufnahme und Wiedergabe vom USB-Speichermedium. Sofern Sie mehr Speicherkapazität benötigen, können andere USB-Speichermedien mit ausreichendem Datendurchsatz verwendet werden. Geeignete USB-Speichermedien finden Sie unter „Fragen und Antworten“ in unserem Online-Servicebereich: m-net.de/hilfe-service
  • 18.Die Auswahl und die Anzahl der Sender werden von M-net festgelegt und können sich ändern. Bei einem wesentlichen Wegfall von Programmen wird sich M-net um gleichwertigen Programmersatz bemühen.
  • 19.M-net gewährt dem Kunden Zugang zu Inhalten von ausgewählten Drittanbietern (bspw. Online-Videotheken) über die TVplus-Box. Ein Nutzungsvertrag bzgl. der Inhalte dieser Drittanbieter kommt allein zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können.
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