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Was regelt die Nutzungsvereinbarung?
Die Nutzungsvereinbarung ermöglicht es, die notwendige Hardware im Gebäude zu installieren, um Internet- und Telefonprodukte über Glasfasertechnologie anbieten zu können. Sie beinhaltet keine Verpflichtung zur Abnahme von Dienstleistungen. Den Bewohnern des Gebäudes steht es frei, die M-net Dienste zu nutzen. Die Nutzung der M-net Dienstleistungen (Telefon- und Internetprodukte) werden in Einzelverträgen zwischen dem/den Anwohner(n) und der M-net geregelt.
Wozu verpflichte ich mich mit meiner Unterschrift?
Mit der Nutzungsvereinbarung erteilt der Gebäudeverantwortliche die Gestattung zur kostenfreien Installation der M-net Technik. Sie gehen mit der Nutzungsvereinbarung keine weiteren Verpflichtungen zur Abnahme von Dienstleistungen ein.
Wenn ich die Nutzungsvereinbarung unterschreibe, was passiert in meinem Haus?
Die M-net Techniker setzen sich mit Ihnen in Verbindung, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. In Absprache mit Ihnen installiert M-net die notwendige Hardware.
Müssen zu den Wohnungen neue Kabel verlegt werden?
Nein, bei der Technologievariante FTTB kann M-net ohne großen Aufwand die bestehenden Kupferkabel der Telefonleitung beschalten. Eine Neuverkabelung ist nicht notwendig.
Mein bisheriger Kabelnetzbetreiber beansprucht aber das Innenleitungsnetz für sich.
Innerhalb des Gebäudes wird zwischen Telefon- und TV-Verkabelung unterschieden. Die TV-Signallieferung erfolgt über die TV-Verkabelung (Koaxialnetz). Die Nutzungsvereinbarung regelt ausschließlich die Nutzung des Telefonnetzes. Es kommt folglich zu keinerlei Berührungspunkten. Bestehende Gestattungen mit Kabelnetzbetreibern (sog. Multimediagestattungen), die die exklusive Nutzung von Koaxialnetzen beinhalten, bleiben hiervon unberührt und sind nicht Inhalt der Nutzungsvereinbarung.
Kann ich mein Objekt auch zu einem späteren Zeitpunkt an die Glasfaserinfrastruktur anbinden lassen?
Grundsätzlich ja, jedoch können im Zuge einer späteren Nacherschließung Kosten entstehen.
Was regelt der Gestattungsvertrag (GEE)?
Der Gestattungsvertrag ermöglicht es M-net die notwendige Hardware im Gebäude zu installieren, um Dienstleistungen über Glasfasertechnologie anbieten zu können. Der Gestattungsvertrag beinhaltet keine Verpflichtung zur Abnahme von Diensten. Bewohnern des Gebäudes steht es frei, die Glasfaser-Dienste zu nutzen. Die Nutzung der Telefon- und Internetdienste wird in Einzelverträgen zwischen dem/den Anwohner(n) und der M-net geregelt.
Wozu verpflichte ich mich mit meiner Unterschrift?
Mit dem Gestattungsvertrag erteilt der Gebäudeverantwortliche/Gebäudeeigentümer die Gestattung zur kostenfreien Installation der Technik. Sie gehen mit dem Gestattungsvertrag keine weiteren Verpflichtungen zur Abnahme von Dienstleistungen ein.
Wenn ich den Gestattungsvertrag unterschreibe, was passiert in meinem Haus?
Die Stadtwerke München (SWM) setzen sich mit Ihnen in Verbindung. Das Glasfaserkabel wird vom Stromanschluss (Traforaum/Außen-APL) bis in Ihr Gebäude verlegt. Die Techniker von M-net installieren Ihnen kostenfrei einen optisch/elektrischen Wandler um die Glasfaser mit dem bestehenden Telefoninnenleitungsnetz zu verbinden.
Müssen zu den Wohnungen neue Kabel verlegt werden?
Nein, M-net kann ohne großen Aufwand, die bestehenden Telefoninnenleitungsnetze (Telefonleitung vom Keller bis in die Wohnung) beschalten. Eine Neuverkabelung ist nicht notwendig.
Mein bisheriger Kabelnetzbetreiber beansprucht aber das Innenleitungsnetz für sich. Darf ich den GEE der M-net unterzeichnen?
Ja. Innerhalb des Gebäudes wird zwischen Telefon- und TV-Verkabelung unterschieden. Die TV-Signallieferung erfolgt über die TV-Verkabelung (Koaxialnetz). Der Gestattungsvertrag regelt ausschließlich die Nutzung des Telefonnetzes. Es kommt folglich zu keinerlei Berührungspunkten. Bestehende Gestattungen mit Kabelnetzbetreibern (sog. Multimediagestattungen), die die exklusive Nutzung von Koaxialnetzen beinhalten, bleiben hiervon unberührt und sind nicht Inhalt des Gestattungsvertrages.
Kann mir M-net auch Fernsehen über die Glasfaser liefern?
Grundsätzlich ja. Dies wird in einem gesonderten TV-Signallieferungsvertrag geregelt.
Kann ich mein Objekt auch zu einem späteren Zeitpunkt an die Glasfaserinfrastruktur anbinden lassen?
Grundsätzlich ja, jedoch können im Zuge einer späteren Nacherschließung Kosten entstehen.
Was heißt FTTH?
FTTH = Fiber to the home. Glasfaserleitung bis in meine Wohnung. Diese kann die bisher verwendeten Telefon- und Fernsehkabelnetze ersetzen und ist zudem weitaus leistungsfähiger.
Für wen und wann ist FTTH interessant?
Die Technologievariante FTTH bietet sich insbesondere bei Neubauvorhaben und Modernisierungen an.
Wie beauftrage ich eine FTTH-Verkabelung und welche Kosten kommen auf mich zu?
- In Gebäuden mit einer Wohneinheit wird die Glasfaserhardware kostenfrei direkt am Glasfaserübergabepunkt im Keller installiert.
- Bei Gebäuden mit zwei und drei Wohneinheiten ist die Glasfaserverkabelung im Haus ebenfalls kostenfrei. Um diese Leistung zu erhalten ist im ersten Schritt ein „FTTH-Vertrag 2-3WE“ erforderlich. Das FTTH-Netz in diesem Gebäude wird erst realisiert sobald ein Auftrag für ein Glasfaserinternet-, Telefon-, oder TV-Produkt eingeht. Anschließend wird Sie ein spezialisierter Servicetechniker der M-net kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren.
- In Gebäuden mit 4 Wohneinheiten und mehr wird die Gesamtinvestition auf die einzelnen Wohnungen und die Laufzeit umgelegt. Bei Interesse erstellen wir Ihnen hierzu jederzeit gerne ein unverbindliches Angebot.
Kann ich die Vertragslaufzeit für meinen FTTH- Vertrag selbst bestimmen?
Gerne gestaltet M-net die Laufzeit flexibel nach Ihren Wünschen.
Wer übernimmt Service und Wartung?
M-net bietet optional die Dienstleistung „Service & Wartung“ für das von M-net installierte Glasfaserhausnetz (FTTH).
Welche Vorteile habe ich als Hausbesitzer bzw. Bauträger?
Glasfaser ist der nächste Schritt in der Evolution der Technologien. Durch diese Technologie wird nicht nur Ihre Immobilie aufgewertet, sondern auch den Bewohnern die Möglichkeit gegeben mit Höchstgeschwindigkeit Internet und alle damit verbundenen Anwendungen zu nutzen. Zudem ist die Glasfasertechnologie weniger anfällig für Störungen, da sie eine rein passive Technologie ist.
Brauche ich spezielle Endgeräte für den Glasfaseranschluss (z.B. einen neuen Fernseher oder Computer)?
Sie können Ihre bisherigen Endgeräte problemlos weiter verwenden. Für jede Wohnung stellt die M-net ein Glasfasermodem (ONT) zur Verfügung, das die optisch übertragenen Signale in elektrische wandelt. An der ONT können Telefone, Modems, Computer und Fernsehgeräte angeschlossen und betrieben werden.
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